Anmeldeformular

Allgemeine Mitgliedsbedingung

1.
Die Gymordnung ( hängt im Verein aus ) ist Bestandteil dieses Vertrages und ebenso wie die Anweisungen des Personals für alle Mitglieder, Kursteilnehmer und deren Gäste bindend.
2.
Grobe Missachtung der Gymordnung – vor allem bei Wiederholung trotz Abmahnung – kann den sofortigen Ausschluss des Mitglieds unter Verlust der für den laufenden Monat vereinbarungsgemäß entrichteten oder noch zu entrichtenden Mitgliedsbeitrags nach sich ziehen.
3.
Die Festlegung der Trainingstage und -zeiten wird allein von der Vereinsleitung vorgenommen und kann bei Bedarf angepasst oder abgeändert werden. Das Gym ist berechtigt die Trainingsräume an folgenden Tagen zu schließen:
An Feiertagen, vom 24.12 eines Jahres bis einschließlich 06.01. des folgenden Jahres, sowie zu teilweise verkürzten Öffnungs-zeiten während der Sommerferien die Trainingsräume zu öffnen. Weiterhin behält sich der Verein vor, während der Sommer- und Weihnachtsferien das Kursprogramm einzuschränken.
4.
Wird es dem Verein aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, sowie bei höherer Gewalt unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz, Beitragsminderung oder Ersatzstunden.
5.
Kommt ein Mitglied mit 3 aufeinanderfolgenden Mitgliedsbeiträgen in Verzug ( schriftlicher Rückstand ), so wird der gesamte noch offene Mitgliedsbeitrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin auf einmal zur Zahlung fällig.
Die Gebühren für Mahnung und Rücklastschriften betragen jeweils Euro 5,-.
6.
Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für die bei den sportlichen Veranstaltungen eintretenden Unfälle oder Diebstähle in den Trainingsräumen, auf Sportplätzen oder sonstigen Vereinsräume und Veranstaltungen. Zur Abdeckung diverser Risiken wird der Abschluss privater Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen dringend empfohlen.
7a.
Sachschäden an Trainingsgeräten und Gymeinrichtungen werden auf Kosten des Verursachers behoben.
7b.
Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz des Vereins sowie seiner gesetzlichen Vertreter.
8.
Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Vereinsleitung. Unser Aufsichtspersonal ist zu keinen Nebenabreden berechtigt.
9.
Kündigungen werden nur schriftlich bei gleichzeitiger Abgabe des Vereinsausweises sowie Ausgleich evtl. offener Beiträge entgegengenommen. Bei Verlust des Vereinsausweises bzw. Nichtabgabe bei Kündigung ist eine Gebühr von 5 Euro fällig.
10.
Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag sind verpflichtet regelmäßig eine Bescheinigung (Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsnachweis etc. ) vorzulegen die zu einen ermäßigten Beitrag berechtigt. Vorlage erstmalig bei Abgabe des ausgefüllten Mitgliedsantrages. Danach gelten folgende Zeiträume:
- Schüler, Azubis, Wehrdienstleistende, Zivis: 1x / Jahr bis spätestens 24. Oktober
- Studenten. 2x / Jahr jeweils bis spätestens 24. April sowie 24. Oktober.
Mitglieder die den Nachweis nicht erbringen, werden auf den Erwachsenen Beitrag (25 Euro ) angehoben.
Wegen verspäteter Abgabe der aktuellen Bescheinigung zu hoch abgebuchte Beiträge können leider aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes nicht erstattet werden.
11.
Der aktuelle monatliche Beitrag beträgt für ermäßigte Mitglieder 20€ / Monat und für nicht ermäßigte Mitglieder 25€ / Monat. Mitglieder < 16 Jahre die nur an Kursen teilnehmen zahlen je Kurs 10€ / Monat aber maximal 20€ / Monat.
Erwachsene Mitglieder mit einer Behinderung > 80% bezahlen den ermäßigten Beitrag von 20€ / Monat.
12.
Ist ein Mitglied mit dem Beitrag im Rückstand ist es ihm nicht gestattet im Pugilist Gym zu trainieren. Ist der Rückstand wieder ausgeglichen ist ein Training jederzeit wieder möglich.
13.
Vertragsstilllegungen sind jederzeit möglich und müssen bis spätestens 24. eines jeweiligen Monats für den/die nächsten Monat(e) schriftlich mitgeteilt werden. Die Stilllegungszeit muss vom Mitglied genau in Monaten mitgeteilt werden. Die Vertragsreaktivierung beginnt automatisch zum 01. des auf den letzten Monat der Stillegung folgenden Monats. Die Vertragsstilllegung kann nach Absprache mit der Vorstandschaft sowohl verlängert als auch verkürzt werden.
14.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Ich habe die Mitgliedsbedingungen gelesen und bin damit einverstanden